Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat angeregt, die Mehreinnahmen aus dem neuen Rundfunkbeitrag auch für eine Reduzierung der Werbeschienen bei ARD und ZDF zu nutzen. Das endgültige Ziel müsse ein vollständiger Werbeverzicht sein.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof gehört zu den Vordenkern des Anfang 2013 eingeführten Rundfunkbeitrags. So hatte dieser ursprünglich eines der Gutachten verfasst, auf deren Grundlage letztlich die Umstellung des Zahlungsmodells von der alten Rundfunkgebühr auf den neuen Beitrag beschlossen wurde. Dass durch das neue Beitragsmodell nun möglicherweise eine Kostensenkung für die Zuschauer möglich sein könnte, begrüßte er im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“.
„Die Reform soll den Bürger nicht höher belasten, und sie soll aufkommensneutral sein – also im Wettbewerb der Akteure nicht den Finanzierungsspielraum der Sender erweitern“, so Kirchhof gegenüber der Zeitung. Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagene Beitragssenkung um 73 Cent sei daher genau das richtige Zeichen.
Doch auch die Möglichkeit, in Zukunft die Werbeschienen in den öffentlich-rechtlichen Sendern zu reduzieren, hält der Rechtsexperte für reizvoll. Eine solche Maßnahme sei laut Kirchhof geeignet, um die Abhängigkeit der Sender von der Privatwirtschaft zu verringern. Doch damit nicht genug: Die Reduzierung der Werbung sollte im Idealfall Schrittweise ausgebaut werden. Am Ende könnte dann ein vollständiger Werbeverzicht bei ARD und ZDF stehen. [ps]
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