Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof sieht Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen kritisch. ARD, ZDF und Deutschlandfunk müssten unabhängig sein – auch von der Wirtschaft. Seine Ansicht: „Wer zahlt, schafft an“.
Der Steuerrechtler empfahl auf einem Vortrag in der Uni Köln am Freitag, dass ARD und ZDF sich überlegen sollten, ob sie künftig neben den Gebühreneinnahmen auch noch Einkünfte aus Werbung beziehen wollen, berichtete die Zeitung „Der Westen“ am Freitag. Die Öffentlich-Rechtlichen sollen sich nicht abhängig von der Wirtschaft machen.
Derzeit machen die Werbe- und Sponsoreinkünfte etwa sechs Prozent der Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten aus. Diese dürfen vor 20 Uhr sowohl im Fernsehen als auch im Radio werben.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten als „Kulturgut“ gelten, so Kirchhof weiter. Sei seien keine Wirtschaftsbetriebe, die auf Einnahmen und Quoten zu achten habe.
Der ehemalige Verfassungsrichter warb in seinem Vortrag eigentlich für die Haushaltsabgaben, die ab 2013 in Kraft treten soll (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Kirchhof sieht das derzeitige Abgabesystem pro Gerät als veraltet an, da in den meisten Haushalten neben mehreren TV-Geräten weitere Empfangsgeräte wie PCs oder Smartphones vorhanden sind. Eine Haushaltspauschale vereinfach die Gebühreneinnahme und benötige außerdem weniger persönliche Daten.
Der Steuerrechtler mahnte die Politiker, dass die Abgaben bei 18 Euro im Monat stabil gehalten werden sollen. Außerdem sollte der Bevölkerung vorher die neue Haushaltsabgabe erklärt werden. Die Pauschale dürfte nicht als Nutzungsgebühr verstanden werden, sondern als Gebühr für die Möglichkeit der Nutzung. Auch dafür sei es notwendig, die Gebühren nicht zu erhöhen. Denn nur so könne die Akzeptanz für das öffentlich-rechtliche System beibehalten werden. [js]
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