Nach vier Jahren Arbeit wurden die neuen Datenschutzvorschriften der Europäischen Union durch das Parlament verabschiedet. Vor allem Internetnutzer sollen nun eine bessere Kontrolle über ihre Daten erlangen.
Mit der am Donnerstag vom Europäischen Parlament verabschiedeten Reform der Datenschutzvorschriften wurde nach vierjähriger Arbeit ein lange überfälliger Schritt getan. Schließlich galt bisher eine Datenschutzrichtlinie von 1995, welche dem sich ständig und immer schneller entwickelnden Internet schon lange nicht mehr gerecht wird. Mit den neuen Vorschriften will die Europäische Union (EU) vor allem dem Internetnutzer mehr Kontrolle über seine eigenen Informationen geben. Gleichzeitig sollen allerdings auch Fluggäste schärfer überwacht werden.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist das von vielen Datenschützern schon lange geforderte „Recht auf Vergessenwerden“. Dies soll garantieren, dass bestimmte Daten von EU-Bürgern nicht für immer im Internet gespeichert werden, sondern nach einer gewissen Zeit gelöscht werden. Des Weiteren sollen die Nutzer das Recht erhalten, Daten von einem Dienstleister zu einem anderen übertragen zu können, Daten dürfen nur noch auf Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden und bei einer Verletzung des Datenschutzes müssen die entsprechenden Personen informiert werden.
Auch erwarten Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, künftig härtere Strafen: So können die Bußgelder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen. „Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird die Vision eines hohen einheitlichen Datenschutzniveaus für die gesamte Europäische Union Wirklichkeit. Das neue Gesetz schafft Vertrauen, Rechtssicherheit und einen faireren Wettbewerb“, glaubt Jan Philipp Albrecht von den Grünen an positive Auswirkungen der Reform.
Dagegen sieht Axel Voss von der CDU Probleme für die Wirtschaft heraufziehen: „Die Datenschutzgrundverordnung wird ein Hemmschuh für Big-Data-Anwendungen. Dabei sind Big-Data-Anwendungen die Zukunft und bieten eine Reihe von Chancen für die Forschung, Verbraucher und innovative Geschäftsmodelle“, so das Mitglied des Europäischen Parlaments in einem Beitrag auf „Euractiv.de“.
Auf wenig Gegenliebe bei den Bürger dürfte die ebenfalls verabschiedete Richtlinie über Fluggastdaten stoßen. Diese sieht vor, Daten von Fluggästen wie Name, Anschrift, Kreditkartennummer und E-Mail-Adresse zur besseren Bekämpfung des Terrorismus an die zuständigen nationalen Behörden weiterzuleiten.
Die Richtlinien müssen zunächst noch vom Europäischen Rat abgesegnet werden, ehe sie für die nächsten zwei Jahre EU-weit in Kraft treten können. Allerdings haben Großbritannien und Dänemark Ausnahmen ausgehandelt, die die Richtlinien nur eingeschränkt wirksam machen. [buhl]
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