Die Frage, ob Verlage für die Verwendung von Textausschnitten durch Google finanziell entlohnt werden können, beschäftigt nicht nur die deutsche sondern auch die europäische Politik. Das geplante EU-Leistungsschutzrecht droht nun jedoch abgelehnt zu werden.
In Deutschland beschäftigt der Streit zwischen den Verlegern und Google über eine Entlohnung für die Verwendung von Texten durch die Suchmaschine auf Grundlage des Leistungsschutzrechts schon länger die Gerichte. Die Diskussion weitet sich nun sogar auf europäischer Ebene aus, denn das geplante europäische Leistungsschutzrecht könnte nach Informationen des „Handelsblatt“ noch vor Inkrafttreten wieder scheitern.
Im Zuge einer Urheberrechtsreform hatte der damalige EU-Digitalminister Günther Oettinger Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen dieses Recht eingeräumt, doch verweigert die maltesische EU-Parlaments-Abgeordnete Therese Comodini Cachia die nötige Zustimmung. Cachia ist im Rechtsausschuss des Parlaments für dieses Thema federführend und sieht in ihrem Bericht keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz, da die Nutzung von Presseartikeln „nicht notwendigerweise unverhältnismäßig den finanziellen Interessen der Verlage“ schade.
Als Alternative schlägt die Abgeordnete die Möglichkeit vor, das die Verleger gegen die Verletzung von Rechten der Autoren im eigenen Namen klagen können, eine finanzielle Entschädigung für die Nutzung von Textausschnitten durch Suchmaschinen wird es scheinbar nicht geben.
Für die deutschen Verleger ein weiterer Rückschlag, denn schon im bisherigen Streit musste die VG Media, welche die Verleger vertritt, sich meist dem US-Konzern beugen, beim jüngsten Verfahren im Februar musste eine Entscheidung vertagt werden. [buhl]
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