Der Streit zwischen den deutschen Verlagen und Google um die Zahlung für die Nutzung von Textausrissen geht in die nächste Instanz. Das Landgericht Berlin will nun vom EuGH klären lassen, ob die EU über die Verbabschiedung des Leistungsschutzrechtes hätte informiert werden müssen.
Der Dauerstreit zwischen Google und deutschen Verlagen geht zum EU-Gerichtshof. Das Berliner Landgericht will dort klären lassen, ob Deutschland die Europäische Union nicht vor der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts (LSR) hätte informieren müssen. Entscheidet der Gerichtshof, dass diese sogenannte Notifizierung nötig gewesen wäre, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Das Verfahren beim Landgericht werde vorerst ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz am Dienstag.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen, wenn diese „technische Vorschriften“ enthalten, die speziell auf „Dienste der Informationsgesellschaft“ zielen. Zum Ende der schwarz-gelben Koalition im Bund entschied sich das Justizministerium gegen die Notifizierung der EU-Kommission – auch weil es sonst kaum möglich gewesen wäre, das LSR noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verabschieden.
Die Verwertungsgesellschaft VG Media verlangt von Google Schadenersatz, weil sich der Internet-Konzern weigert, für die Darstellung von Textausrissen und Vorschau-Bildern in der Google-Suche zu zahlen. Die VG Media vertritt dabei etliche Presseverlage in Deutschland, darunter die Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 haben etliche Verlage innerhalb der VG Media eine „Gratiseinwilligung“ erteilt, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären. [dpa/buhl]
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