Von dem Urteil des EuGH zur Datenübertragung sind nicht nur die US-Internetunternehmen betroffen. Auch auf die deutsche und europäische Wirtschaft und Rechte hat die Entscheidung Auswirkungen, die unterschiedlich beurteilt werden.
Am Dienstagmorgen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe-Harbor-Abkommen zwischen Europa und den USA gekippt und erschwert den US-Internetunternehmen die Übertragung von Daten in die Vereinigten Staaten. Neben den offensichtlichen Auswirkungen auf die US-Firmen wird das Urteil aber auch für die deutsche Wirtschaft Folgen haben. Wie diese zu beurteilen sind, darin gehen die Meinungen auseinander.
So sieht der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) in der Entscheidung in erster Linie eine Chance für die digitale Wirtschaft in Europa und einen fairen Wettbewerb, wie Präsident Dr. Oliver Grün erklärt: „Während beispielsweise deutsche Unternehmen sehr hohe Auflagen erfüllen mussten, um den Datenschutz zu gewährleisten, konnten sich gerade große internationale IT-Konzerne hinter Regelungen ihrer Heimatstaaten verstecken oder arbeiteten teilweise sogar aktiv daran mit, dass Daten an Regierungsbehörden weitergegeben wurden.“ Jetzt gäbe es für alle gleiche Rahmenbedingungen, so Dr. Grün weiter, der nun jedoch eine weitere Vereinheitlichung der EU-Datenschutzgrundverordnung fordert.
Auf die in dem Urteil lauernden Risiken verweist der Internetverband Eco. So bedeute der Fall des Abkommens für viele Unternehmen, deren Geschäfstmodelle auf Datenaustausch basieren, eine erhebliche Rechtsunsicherheit, so Eco-Vorstand Oliver Süme, der nun die Politik gefordert sieht: „Bundesregierung und Europäische Union müssen jetzt schnellstmöglich eine neue Regelung finden, die unseren hohen Datenschutzstandards genügt und gleichzeitig eine praktikable Lösung für die Unternehmen schafft.“
Ähnlich sieht es auch IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke, der die Rechtsunsicherheit vor allem mit dem US-amerikanischen Anti-Terror-Gesetz „US Patriot Act“ begründet: „Das große Problem ist, dass der US Patriot Act – das Gesetz, das letztlich das Safe-Harbor-Abkommen unterlief – nicht außer Kraft gesetzt werden wird. Insofern wird jede denkbare Lösung, beispielsweise über den Abschluss von Standardverträgen, an diesem Gesetz scheitern. Solange die US-Nachrichtendienste die Befugnis haben, auf die Daten der EU-Bürger jederzeit zuzugreifen, ist der Datenschutz nach EU-Grundsätzen nicht gewährleistet.“
Als wichtiges Signal für den Schutz der Grundrechte in Europa wertet dagegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Entscheidung der Richter.“Das Urteil ist ein Auftrag an die Europäische Kommission, auch international für unsere Datenschutzstandards zu kämpfen.“[buhl]
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