Im Facebook-Streit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die sogenannte Safe-Harbor-Regelung gekippt und untersagt US-Unternehmen die Datenübertragung aus Europa. Die Begründung: Die Daten seien nur unzureichend geschützt.
US-Internet-Unternehmen müssen künftig mehr investieren, um personenbezogene Daten aus Europa ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu übertragen. Die bisher gültige Einstufung der Vereinigten Staaten als „Safe Harbor“, also sicherer Hafen, in dem das Datenschutzniveau angemessen hoch ist, wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstagmorgen gekippt. Damit gaben die Richter einer Klage des Österreichers Max Schrems statt, der gegen das soziale Netzwerk Facebook wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen vorgegangen war.
Damit wird eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 revidiert. Für das EuGH sind die Daten der europäischen Nutzer nicht vor dem Zugriff staatlicher Behörden sicher, was vor allem die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden belegen. Die Richter folgten dabei einem Gutachten des Generalanwalts Yves Bot, in dem dieser feststellte, „dass der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten“ bedeute.
Für die US-Unternehmen bedeutet das Urteil, dass ein neues Safe-Harbor-Abkommen abgeschlossen werden muss. Dies dürfte vor allem kleinere Unternehmen treffen, die ohne große Rechtsabteilungen, wie sie beispielsweise Google oder Facebook vorweisen können, Probleme bekommen dürften, neue Verträge auszuarbeiten. [buhl]
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