EuGH: Einbinden von YouTube ist keine Urheberrechtsverletzung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte eine grundlegende Entscheidung zur Einbindung von YouTube-Videos zu treffen. Das Urteil des EuGH war in der letzten Woche bekannt geworden und wird seitdem von Medienrechtsexperten weiter diskutiert und kommentiert.

Der EuGH hat am 21. Oktober 2014 (Az. C-348/13) seine Entscheidung bekannt gegeben, die zweifellos Auswirkungen auf jeden Internetnutzer hat. Die Richter entschieden, dass das Einbinden eines YouTube-Videos auf einer anderen Webseite grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE kommentiert den Beschluss so: „Die Entscheidung des EuGH betrifft jeden einzelnen Internetnutzer, insbesondere die Nutzer von sozialen Netzwerken.“

Dort würden täglich millionenfach Links zu Youtube-Videos geteilt. Durch das Posten des Links binde Facebook automatisch das dazugehörige Video in den so genannten Embedded Player ein, so dass das Video direkt auf dem Facebook-Profil abgerufen werden könne, so Solmecke.
 
„Unter Juristen war jahrelang umstritten, ob das Einbinden urheberrechtlich geschützter Inhalte auf anderen Webseiten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch die Gerichte waren sich nicht einig – selbst der BGH konnte diese Frage nicht abschließend entscheiden, so dass der EuGH angerufen werden musste“, kommentiert der Kölner Rechtsanwalt.
 
Nun habe der EuGH „endlich eine klare Entscheidung zugunsten der Freiheit des Internet getroffen“, so Solmecke weiter.
 
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden DF-Leser unter https://www.wbs-law.de/internetrecht/pressemitteilungeugh-urteil-einbinden-von-youtube-videos-ist-legal-facebook-nutzer-koennen-aufatmen-57112/[red]

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