Luxemburg/Rom – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Steuervergünstigungen der italienischen Regierung, welche die Digitalisierung fördern sollten, nicht gegen EU-Recht verstoßen haben.
Die Richter haben laut einem Bericht von „Broadband TV News“ entschieden, dass gegen den Grundsatz der Technologieneutralität nicht verstoßen worden ist. Dieser hält die Regierungen dazu an, keinen digitalen Empfangsweg zu bevorzugen, so dass Satellit, Kabel, DVB-T und IPTV gleich behandelt werden müssen.
Die Subventionen wurden darüber hinaus von den Richtern sogar als dringend notwendig befunden, da der von der EU vereinbarte Abschaltungstermin für die analogen Frequenzen ohne den Eingriff der Politik in den italienischen Rundfunkmarkt nicht mehr einzuhalten gewesen wäre. [lf]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com