Um einen einheitlichen Binnenmarkt für Musik im Internet zu schaffen und somit den Markt zu fördern, arbeitet die EU-Kommission an einer Gesetzgebung, die das Vorgehen der einzelnen Verwertungsgesellschaften vereinheitlichen soll. Zudem sollen Rechte-Inhaber künftig schneller an ihre Tantiemen kommen.
Es müsse ein einheitlicher EU-Binnenmarkt für Musik im Internet geschaffen werden, um die Entwicklung des digitalen Musikgeschäfts zu fördern, so heißt es in einer Presseerklärung der EU-Kommission, die derzeit an einer entsprechenden Gesetzgebung arbeitet. Die rund 250 Verwertungsegsellschaften seien prinzipiell zu uneinheitlich organisiert, um paneuropäische Verwertungslizenzen für Rechte-Inhaber attraktiv zu machen, stellte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier fest, der einen entsprechenden Gesetzesentwurf für die Stärkung der Urheberrechte für Musik im Internet am Mittwoch in Brüssel vorlegte.
Wer europaweit neue Web-Dienste für Musik ins Leben rufen will, muss sich mit gut 250 Verwertungsgesellschaften in 27 Mitgliedsstaaten einigen. Eine zentrale Organisation, die Urheber europaweit vertritt und eine paneuropäische Lizensierung vereinfacht, gibt es nicht. Daher werde von dieser seit 2008 bestehenden Möglichkeit auch nur unzureichend Gebrauch gemacht, kritisierte der EU-Kommissar.
Zudem stellte die EU-Kommission fest, dass durch das Missmanagement der Verwertungsgesellschaften die Auswahl der Konsumenten erheblich beschränkt, Urheber benachteiligt und die Internetpiraterie gefördert werde. So würden Nutzer, die gewünschte Titel in ihrem Land nicht legal erwerben können, auf illegale Quellen zurückgreifen.
Als weiteren Kritikpunkt beanstandete die Kommission, das Rechte-Inhaber oftmals lange auf ihre Tantiemen warten müssten. Nicht einmal die Hälfte aller eingenommenen Gelder werde binnen eines Jahres auch an die die Urheber weitergeleitet. Zehn Prozent würden sogar bis zu drei Jahren zurückgehalten. Die geplante EU-Regelung sieht daher vor, das sämtliche Tantiemen innerhalb eines Jahres von den Verwertungsgesellschaften weitergegeben werden müssen.
Ob sich die EU-Richtlinie als effektiv erweist, bleibt abzuwarten. Zunächst erst einmal müssen das Europaparlament und die einzelnen Mitgliedsstaaten dem Gesetzentwurf zustimmen, ehe er in Kraft treten kann. Ein Prozess, der sich über Jahre ziehen kann. [fm]
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