Nicht profitorientierte Online-Lexika, das bekannteste darunter sicher die allgegenwärtige Wikipedia, werden von der Neuordnung des europäischen Urheberrechts nicht behelligt
Die Befürchtungen waren immens: Unter dem Deckmantel einer Modernisierung der Urheberrechtslage auf europäischer Ebene hätte die seit jahrzehnten mühsam angewachsene Welt der freien Online-Nachschlagewerke plötzlich ihre Daseinsberechtigung einbüßen können
Nun wird diese große Sorge scheinbar entkräftet: Verlinkungen und Bezüge auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sollen für Wikipedia und Konsorten weiterhin im Bereich der juristischen Unbedenklichkeit bleiben – lediglich wolle man gewinnorienterte Ansätze unterbinden, die durch die Veröffentlichung oder Verlinkung auf fremde Inhalte Profite generieren – so die Spitzenverbände der deutschen Verleger und Zeitungsverleger (BDC/BDZV)
Man vertrete lediglich die Interessen schöpferisch tätiger Menschen und Gruppierungen, darunter Autoren, Journalisten, Filmschaffende und Musiker – deren intellektuelles Eigentum man schützen müsse – im Interesse aller. Einschneidende Maßnahmen, um Non-Profit-Projekten wie Wikipedia die Existenz zu erschweren, seien nie geplant gewesen. [rs]
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