EU-Rat beschließt neue Obergrenzen: Maximal 19 Cent pro Minute

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach dem Europäischen Parlament hat gestern auch der Rat der Europäischen Union das neue Telekom-Paket gebilligt.

Es umfasst neue Telekommunikationsvorschriften der EU zur Förderung des schnellen Ausbaus von 5G und anderen Netztechnologien der nächsten Generation in Europa, zur Beschleunigung modernster Innovation und zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich elektronische Kommunikation angenommen.

Die zwei Rechtsakte – der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation und ein überarbeitetes Mandat für das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) – enthalten auch ein lebensrettendes öffentliches Warnsystem sowie Preisobergrenzen für Anrufe und Textnachrichten innerhalb der EU.

Durch neue Regelungen zu günstigeren Anrufen innerhalb der EU wird der Endkundentarif für Anrufe von einem Mobil- oder Festnetztelefon aus dem Heimatland eines Verbrauchers in ein anderes EU-Land auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Textnachrichten innerhalb der EU werden maximal 6 Cent pro Nachricht kosten. Die neuen Obergrenzen gelten ab dem 15. Mai 2019.

Nach der erfolgreichen Einführung der europäischen Notrufnummer 112 und gestützt auf die positiven Erfahrungen in einigen EU-Ländern werden alle Mitgliedstaaten ein öffentliches Warnsystem zum weiteren Schutz der Bürgerinnen und Bürger einrichten.

Durch dieses System der „umgekehrten 112“ erhält die Bevölkerung bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder anderen größeren Notfällen in ihrer Umgebung Warnmeldungen auf ihren Mobiltelefonen.
 
  [jrk]

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12 Kommentare im Forum
  1. Viel zu teuer. Schon jetzt zahlt man z.B. bei blau.de nur 9 Cent vom Handy ins Ausland. Und auch vom Festnetz geht es bei vielen Anbietern ab etwa 2 cent los.
  2. ... diese 19 Cent sind ja eine Obergrenze die in den Tarifdschungel eingezogen wird, und das kann ja nur bedeuten das es Telefondienstleister gibt die auch noch darüber hinausgehen und denen wird damit das "Geschäft verhagelt", was für Verbraucher keine schlechte Sache sein kann.
  3. Man hätte diese Obergrenze aber tiefer ansetzen müssen. Sonst sehe ich nach der nächsten 5G-Frequenzversteigerung wieder die Preise steigen...
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