EU-Quote regelt jetzt Inhalte bei Netflix und Co.

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die EU-Staaten haben abgestimmt: Das Programm von Fernsehsendern und Streaming-Anbietern muss europäisch sein. Zumindest 30 Prozent davon. Was bedeutet das genau?

Das Europaparlament will mehr kulturelle Vielfalt auf den Bildschirmen des Kontinents. Die EU-Staaten haben deshalb bereits im Oktober für eine Regelung gestimmt, die sicher stellen soll, das künftig 30 Prozent der Inhalte in Programmen von Fernsehsendern und Streaming-Anbietern europäisch sein müssen. Die Reform der Richtlinie für audiovisuelle Medien tritt nun offiziell in Kraft.

Betroffen sind neben TV-Kanälen auch Amazon Prime, YouTube, iTunes, Netflix oder Maxdome. Diese sollen ihren Nutzern mit der neuen Quoten-Regelung mehr Content aus den europäischen Mitgliedsstaaten präsentieren. Wie „Heise“ berichtet, sollen so die Länder gefördert und Video-on-Demand-Plattformen zu Investitionen veranlasst werden.
 
Die Onlinevideo-Dienste bekommen mit der Richtlinie außerdem strengere Regeln zum Jugendschutz. Kinder und Jugendliche sollen so vor gewaltverherrlichenden Inhalten geschützt werden. Auf gefährliche und anstößige Inhalte muss demnach schnell reagiert werden. Nutzer sollen die Möglichkeit haben, diese einfach zu melden. Die EU reagiert damit auf die veränderte Mediennutzung. Bisher haben diese Regeln nur für klassische Rundfunkanstalten gegolten. 
 
Fernsehsender und Streaming-Anbieter müssen die neue Regelung übrigens nicht sofort umsetzen: Sie haben 21 Monate Zeit. [PMa]

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19 Kommentare im Forum
  1. Was für ein hirnrissiger Mist. Die haben scheinbar keine anderen Probleme. Das sind ja Regelungen wie vor 30 Jahren in der Zone, wo bei ner Disco 60% der Songs aus der DDR stammen musste (bzw. 60% Ostmusik). Einfach unglaublich diese EU Gängelung.
  2. Die EU-Kommission hat lange Weile. Viel gutes kam bei denen noch nicht zustande, bin gespannt was Artikel 13 bringen wird...
  3. Artikel 13 der RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt?
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