Das in Deutschland umstrittene Leistungsschutzrecht könnte in erweiterter Form bald europaweit greifen. Das von der EU-Kommission erwägte Recht soll für alle Unternehmen gelten, die im Netz Presseartikel nutzen.
Die EU-Kommission erwägt die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Verleger. „Das würde deren Rolle als Investoren in Inhalte stärken und ihnen eine bessere Verhandlungsposition gegenüber anderen Marktteilnehmern geben“, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Freitag. Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitag) mit Berufung auf ein internes EU-Kommissionspapier soll das neue Leistungsschutzrecht, anders als bisher in Deutschland, nicht nur für Suchmaschinenbetreiber wie Google, sondern für alle Unternehmen gelten, die Presseartikel im Internet nutzen.
Derzeit sind laut der EU-Kommission zudem Vorschläge für eine umfassende EU-Urheberrechtsreform in Arbeit. Sie sollen demnach in der zweiten Septemberhälfte präsentiert werden. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssten entsprechenden Vorschlägen der EU-Kommission allerdings zustimmen.
Einen Urheberrechts-Aktionsplan hatte die Brüsseler Behörde bereits im Dezember 2015 vorgelegt. Allgemeines Ziel ist es demzufolge, sicherzustellen, dass Menschen in Europa Zugriff auf eine große Bandbreite an Online-Inhalten haben. Gleichzeitig sollen die Rechte etwa von Autoren gestärkt werden. [dpa/buhl]
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