EU gibt grünes Licht für Beihilfe bei dänischem Sender TV2

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Europäische Kommission hat nachträglich das Finanzierungssystem des dänischen Fernsehsenders TV 2 für die Jahre 1995 bis 2002 genehmigt. Es bestand der Verdacht, dass der TV-Sender zu hohe Beihilfen bekommen habe.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommission war in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zu dem Ergebnis gelangt, dass der nach dem Finanzierungssystem vorgesehene finanzielle Ausgleich in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags stand und somit keine unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen verursachte.
 
Im Januar 2003 hatte das EU-Gremium eine Untersuchung eingeleitet, da die Vermutung bestand, dass TV2 für seine Leistungen von allgemeinem Interesse einen Überschuss an finanziellen Mitteln in Höhe von 87,8 Millionen Euro erhalten habe. Außerdem habe es Anzeichen gegeben, dass TV2 diese überschüssigen öffentlichen Mittel zur Quersubventionierung seines Werbegeschäftes benutzt hat. Der öffentlich-rechtliche Sender TV2 finanziert sich mittlerweile aus kommerziellen Schwesterprogrammen.
 
In einer frühere Entscheidung aus dem Jahr 2004 hatte die Kommission die Finanzierung für rechtswidrig erklärt und Dänemark angewiesen, die Beihilfe in Höhe von 628 Millionen Dänischen Kronen (rund 84 Millionen Euro) von TV2 zurückzufordern. Dieser Beschluss war bereits 2008 vom Gericht erster Instanz für nichtig erklärt worden. Ferner wurde eine Entscheidung der Kommission zur Genehmigung einer Kapitalerhöhung bei TV2 2009 vom Gericht aufgehoben.

Die Kommission vertrat die Auffassung, dass der angemeldete Umstrukturierungsplan die langfristigen Rentabilität von TV2 insbesondere mithilfe eines neuen Geschäftsmodells wiederherstellen werde. Im Rahmen des neuen Konzeptes könne das Unternehmen ab 2012 Gebühren für seinen wichtigsten öffentlich-rechtlichen Sender erheben. 
 
Als Ausgleich für Wettbewerbsverzerrungen habe die dänische Regierung vorgeschlagen, TV2 zu verpflichten, keine neuen Sender zu gründen. Diese Regelung soll entweder bis zum Abschluss der Umstrukturierung am 31. Dezember 2012 oder aber zumindest bis zum Beginn der Gebührenerhebung gelten. Fernen sollen bei der Einführung des neuen Modells vergleichbare Medienkonzerne als Maßstab für die Kapitalstruktur von TV2 herangezogen werden. 
 
Da die Umstrukturierungsmaßnahmen bereits greifen, sollen alle bestehenden Beihilfemaßnahmen eingestellt werden, sobald der Beschluss in Kraft tritt, so die EU-Behörde. Andere, nicht bei der Kommission angemeldete Beihilfen, dürften ebenfalls nicht mehr in Anspruch genommen werden. [js]

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1 Kommentare im Forum
  1. AW: EU gibt grünes Licht für Beihilfe bei dänischem Sender TV2 Ist in jedem Land das selbe. Staatliche TV-Abstalten bekommen über dubioseste Methoden Gelder, die EU lässt es durchgehen, und schon ist die Berichterstattung über Brüssel und Strassburg durchweg positiv, ein Hoch auf die EU ! Eine Hand wäscht die andere ...
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