Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat am Donnerstagnach jahrelangem Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom eine wichtige Entscheidung zugunsten der konkurrierenden Telekommunikationsanbieter getroffen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Deutsche Telekom AG zu Beginn der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte von 1998 bis 2003 ihre Wettbewerber rechtswidrig behindert hat. Dies hat der EuGH nun bestätigt und damit die seit dem Jahr 1999 laufende Verfahrens- und Prozessgeschichte endgültig abgeschlossen.
Mit der Zurückweisung der Rechtsmittel der Deutschen Telekom wird die von der EU-Kommission im Jahre 2003 gegen die Deutsche Telekom verhängte Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro rechtskräftig. Grund für die Geldbuße war eine durch die EU-Kommission festgestellte missbräuchliche Preis-Kosten-Schere zwischen Endkundenpreisen und Vorleistungsentgelten in den Jahren 1998 bis 2003. Die Deutsche Telekom hat demnach in dieser Zeit von ihren Wettbewerbern zu hohe Entgelte verlangt.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), der zahlreiche Telekom-Wettbewerber vertritt, begrüßte das Urteil in einer am Donnerstag verbreiteten Stellungnahme erwartungsgemäß. Der Verband hatte in der Vergangenheit immer wieder Wettbewerbsbehinderung durch den Ex-Monopolisten an den Pranger gestellt. [ar]
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