Smartcard-Hersteller im Visier der EU-Kommission: Wegen des Verdachts, sich über die Preise von Smartcard-Chips abgesprochen und damit gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben, muss sich eine Reihe von Anbietern nun einer kartellrechtlichen Untersuchung stellen.
Unangenehme Post aus Brüssel für einige Smartcard-Hersteller. Wie die Generaldirektion Wettbewerb mitteilt, hat die EU-Kommission heute die mutmaßlichen Teilnehmer eines Smartcard-Chip-Kartells über ihre Beschwerdepunkte informiert. In der Mitteilung der Kommission heißt es, dass „eine Reihe von Anbietern von Smartcard-Chips“ möglicherweise gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben, indem sie ihr Verhalten abgestimmt haben könnten, um die Preise für Smartcard-Chips im Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hochzuhalten. Das berichtete das DF-Schwesternmagazin DIGITAL INSIDER am Montag.
Die Kommission hatte ursprünglich die Möglichkeit von Vergleichsgesprächen mit den beteiligten Unternehmen ins Auge gefasst. Inzwischen hat sie die Gespräche jedoch aufgrund der fehlenden Fortschritte eingestellt. Somit wird nun das normale Kartellverfahren seinen Lauf nehmen. „Wenn Vergleichsgespräche scheitern, bedeutet dies nicht automatisch, dass die betreffenden Unternehmen ungeschoren davonkommen“ erklärt Joaquín Almunia. Der Vizepräsident der EU-Kommission ist für Wettbewerbspolitik zuständig.
Die betroffenen Unternehmen können nun die Untersuchungsakte einsehen und entweder schriftlich eine Stellungnahme abgeben oder sich in einer mündlichen Anhörung gegenüber Vertretern der EU-Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden erklären. Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass ein Kartell vorliegt, können gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. [mh]
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