Die neuen EU-Datenschutzregeln scheinen nur einen zu dienen: den Abmahnanwälten. Doch welche Rechte Verbraucher nun wirklich bekommen und was die davon haben, das zeigt ein Portal des Digitale Gesellschaft e.V.
Ab dem 25. Mai 2018 gelten in der gesamten EU die neuen Datenschutzregeln. Der Digitale Gesellschaft e.V. hat mit Förderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das Informationsportal „Deine Daten. Deine Rechte.“ entwickelt, das Verbraucher*innen über ihre Datenschutzrechte informiert und deren Anwendung erleichtert.
Die neuen Datenschutzregeln betreffen alle Verbraucher*innen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden – sei es beim Onlineshopping, im sozialen Netzwerk oder offline bei der Bank und der Versicherung. Um einen fairen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen, erhält beispielsweise die Einwilligung in die Datenverarbeitung mehr Gewicht. Zudem werden europaweit einheitliche Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch geschaffen.
Verstöße gegen die neuen Regeln können mit empfindlichen Geldbußen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden. Auch wird es für Bürger*innen einfacher, sich im Wege von Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden gegen Verstöße zur Wehr zu setzen.
Das Portal wurde auf der diesjährigen Netzkonferenz re:publica erstmals vorgestellt. Seitdem werden online Stück für Stück Informationen zu den einzelnen Rechten veröffentlicht. Am 25. Mai werden sämtliche Materialien in vollem Umfang verfügbar sein.
[tk]
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