Der maßgebliche Ausschuss im EU-Parlament hat sich beim europäischen Urheberrecht für die umstrittene Einführung von Uploadfiltern auf großen Online-Plattformen und das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgesprochen.
Beide Artikel erhielten am Mittwoch in einer geheimen Abstimmung im Rechtsausschuss eine knappe Mehrheit. Aller Voraussicht nach wird das Plenum im Juli darüber entscheiden, ob das Parlament in Verhandlung mit den EU-Staaten darüber tritt. Kritiker sehen in den möglichen Neuregelungen eine Gefahr des freien Internets.
Für das Leistungsschutzrecht hatten sich in den vergangenen Jahren vor allem Verlegerverbände stark gemacht. Demnach sollen Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Das Gesetz besteht in ähnlicher Form bereits in Deutschland, ist aber sehr umstritten.
Der vom Ausschuss zugestimmte Entwurf sieht außerdem vor, dass Online-Plattformen wie Youtube künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Diese müssten sie dann gegebenenfalls sperren oder entsprechende Lizenzen dafür erwerben. Kritiker sehen durch derartige Uploadfilter die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet. Satire, Parodie oder Zitate könnten von Algorithmen nicht erkannt werden – und würden zu Unrecht gesperrt.
[dpa]
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