
München – Mit künstlich aufgeblähten Kundenzahlen ist der Sky-Vorgänger Premiere in die Schlagzeilen geraten und hat auch Aktionäre auf die Barrikaden getrieben – eine erste Klage ist jetzt aber gescheitert.
Wie der Pay-TV-Anbieter Sky am Montag erklärte, wurde mit Urteil des Landgerichts München vom 11. Dezember 2009 der erste gerichtlich geltend gemachte Schadenersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammengang mit angeblichen fehlerhaften Angaben zu den Abonnentenzahlen vollumfänglich abgewiesen.
Sky-Vorgänger Premiere hatte im Oktober 2008 gemeldet, lediglich 2,411 Millionen Abonnenten zu haben, bis dahin seien die Anleger aber aufgrund der Darstellung in den Börsenprospekten von mehr als 3 Millionen Abonnenten ausgegangen. [fp]
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