
Köln – Im Ermittlungsverfahren gegen zwei wegen Korruption angeklagte ehemalige Mitarbeiter der GEZ hat die Geschäftsleitung des Unternehmens von Anfang an sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Höchstmaß an Unterstützung zur Aufklärung geleistet.
Dies erklärt die Geschäftsführung der Gebührenzeinzugszentrale (GEZ) in einer Presseerklärung.“Dazu wurden unter anderem von der Revision hausintern alle
Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit der Wuppertaler Computerfirma genauestens geprüft“, heißt es in der Stellungnahme.
Bereits unmittelbar nach der Aufdeckung diverser Verfehlungen habe die GEZ gegen den für den Einkauf verantwortlichen Mitarbeiter die fristlose Kündigung ausgesprochen. Zum Zeitpunkt der Ermittlungen war der andere Beschuldigte bereits seit längerem im Ruhestand.
„Die ursprünglichen Anschuldigungen gegen die Geschäftsleitung erwiesen sich schnell als völlig haltlos. Entsprechende Ermittlungen wurden daher kurzfristig eingestellt“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Eventuellen korruptiven Bestrebungen tritt die GEZ aktiv entgegen. Insbesondere Mitarbeitern des Beschaffungswesens und beschaffungsnahen Bereichen, wie dem IT-Geschäftsbereich, ist grundsätzlich untersagt, Einladungen und Geschenke anzunehmen. Parallel dazu wurden die Vertragspartner von der GEZ-Geschäftsleitung angeschrieben und aufgefordert, von Geschenken und Einladungen an die Mitarbeiter der GEZ abzusehen.
Außerdem wurde ein unabhängiger Ombudsmann eingesetzt, um möglicher Korruption, aber auch eventuellen arbeits- oder strafrechtlichen Verstößen, die beim Ombudsmann durch GEZ-Mitarbeiter oder Außenstehende angezeigt werden können, wirkungsvoll vorzubeugen.
Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten des Ombudsmanns stehen im Internet-Auftritt der GEZ www.gez.de unter dem Menüpunkt „Ethik“. [mg]
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