
Bonn/Leipzig -Die im letzten Herbst begonnenen Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen die Unternehmen Premiere, Unitymedia und Kabel Deutschland laufen weiter.
Eine Sprecherin des Kartellamtes wollte zu einer DF-Anfrage mit Hinweis auf die nicht abgeschlossenen Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung keine Stellung nehmen. Dies mache das Kartellamt bei noch laufenden Verfahren generell nicht, hieß es.
Im Kern der Untersuchung geht es darum, dass die Unternehmen für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte Digitalreceiver zulassen wollen. Ob dies notwendig und zulässig ist, wird vom Kartellamt überprüft.
Zu Beginn der Untersuchungen sagte Silke Kaul, Sprecherin der Behörde in einem Interview mit DIGITAL FERNSEHEN: „Es besteht der Verdacht, dass die technische Ausstattung der Set-Top-Boxen dazu führt, dass der Wettbewerb auf den Kabel-TV- und Pay-TV-Märkten durch die genannten Unternehmen behindert wird.“
Somit seien Verbraucher zum Beispiel bei einem Umzug gezwungen, neue Set-Top-Boxen zu kaufen.
Wann genau die Entscheidung des Kartellamtes getroffen wird, könne man noch nicht sagen. Die 7. Beschlussabteilung des Kartellamtes hatte zahlreiche betroffene Marktteilnehmer im Dezember angeschrieben und nach DF vorliegenden Informationen gebeten, einen 26 Punkte umfassenden Fragenkatalog bis zum kommenden Freitag zu beantworten.
Das Kartellamt will sich offenbar einen Eindruck davon verschaffen, welche Auswirkungen die Geschäftspolitik der drei im Focus befindlichen Unternehmen auf den Receivermarkt und die Endkunden in Deutschland hat. [mg]
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