Erster Erfolg für Erdogan im Rechtsstreit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann: Ein Gericht gab nun einer einstweiligen Verfügung gegen den ZDF-Satiriker teilweise statt. Die Passagen, die von Erdogans Umgang mit der Meinungsfreiheit handeln, darf er aber weiterhin vortragen.
Im Streit um die von Jan Böhmermann im „Neo Magazin Royale“ vorgetragene Schmähkritik gegen Recep Tayyip Erdogan konnte der türkische Präsident nun einen ersten Erfolg verbuchen. Das Landgericht Hamburg gab am Dienstag dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Satiriker teilweise statt.
Im Fall einer Zuwiderhandlung drohen Böhmermann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Böhmermann-Anwalt Christian Schertz sagte über die Gerichtsentscheidung: „Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat.“
Wie ein Landgerichtssprecher gegenüber der deutschen Presse-Agentur erklärte, sei die Entscheidung allerdings unabhängig von dem Strafverlangen der türkischen Regierung gegen Böhmermann, dem die Bundesregierung nachgegeben hatte. Dieses wird gesondert geführt. Dazu hatte die Mainzer Staatsanwaltschaft eine Anhörung anberaumt.
Böhmermann, der sich nach dem Wirbel um das Schmähgedicht und der entstandenen Staatsaffäre erst einmal eine TV-Pause gönnte, ist derweil erneut auf die deutschen Bildschirme zurückgekehrt und hat dieses Mal mit #Verafake RTL und seine Kuppelshow „Schwiegertochter gesucht“ gehörig unter Druck gesetzt, in dem ein eingeschleuster Kandidat und sein angeblicher Vater die fragwürdigen Methoden des Privatsenders aufgezeigt haben. [kw]
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