
Leipzig – Die Auswirkungen, die das EPG-Urteil des Oberlangsgerichts Dresden auf die Endgerätehersteller hat, ist noch unklar.
Unklar sind derzeit noch die Auswirkungen des Urteils auf Endgerätehersteller, die beispielsweise einen EPG in Set-Top-Boxen oder Fernsehern anbieten, berichtet das DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER. Wie eine Sprecherin der VG Media gegenüber dem DI mitteilte, liege die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor. „Wir haben den Urteilsspruch bisher nur mündlich mitgeteilt bekommen“, sagte die Sprecherin auf DI-Anfrage.
Erst nach dem Studium der schriftlichen Begründung ist absehbar, ob auf Boxen- und Fernsehhersteller neue Gebühren für die Nutzung eines EPG zukommen.
Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit zwischen der VG Media und der Tvtv GmbH der Verwertungsgesellschaft Recht gegeben. „Betreiber von elektronischen Programmführern und -zeitschriften, sogenannte EPG (‚Electronic Program Guide‘), die auf dem Computer oder dem Fernseher empfangbar sind, müssen für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Texte, Bilder, Trailer und Audiosequenzen an die Verwertungsgesellschaft der privaten Sender zahlen“, heißt es in einer Pressemitteilung der VG Media vom heutigen Tag (DF berichtete). [ar]
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