Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei hat den Entwurf für die geplante Rundfunkabgabe auf ihrer Webseite veröffentlicht. Dort ist für jeden Interessenten der Arbeitsentwurf für den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einsehbar.
Am 11. Oktober ist eine Anhörung über die Neufassung der Rundfunkgebühr für Verbände in Berlin geplant. Dort können Vertreter von Industrie, Dienstleistungsbranche, Handwerk und Verbraucherschützern ihre Kritiken und Vorschläge zur Neufassung des Gesetzes vorbringen. 14 Verbände hatten in einer gemeinsamen Erklärung kritisiert, dass die geplante Haushaltsabgabe viele Unternehmen über Gebühr belaste. Die Verfasser des neuen Entwurf dagegen zeigten sich dagegen verwundert: Für Unternehmen, die auch bislang schon korrekt die Gebühr bezahlt hätten, bedeute die Reform eine wesentliche Erleichterung.
Die größte Änderung bei der Reform betrifft die Art der Erhebung der Rundfunkgebühr. So soll nicht mehr wie bisher eine geräteabhängige Gebühr erhoben werden, sondern die Gebühr pro Haushalt entrichtet werden. Die neue Gebühr, Rundfunkbeitrag genannt, soll laut den Planungen keine Mehreinnahmen bringen und den bürokratischen Aufwand verringern. Kritiker bezweifeln genau diese beiden Punkte und behaupten das Gegenteil.
Den Entwurf kann man hier herunterladen.
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