Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will erst am kommenden Mittwoch ein Urteil über die Rechtmäßigkeit von GEZ-Rundfunkgebühren für internetfähige Computer fällen.
Wie die Pressestelle am Donnerstag bestätigte, wurde als Termin für die Bekanntgabe der Entscheidung der kommende Mittwoch (27. Oktober, 10.00 Uhr) festgelegt. Seit Mittwochnachmittag tagen die Richter, um die Frage zu klären, ob die 2007 eingeführte grundsätzliche Gebührenpflicht für internetfähige Computer rechtens ist. Monatlich wird von der GEZ ein Betrag von 5,76 Euro eingefordert, wenn im gleichen Haushalt kein anderes Gerät wie TV oder Radio gemeldet ist. Die Regelung betrifft damit überwiegend Unternehmen.
Gegen die Zahlungen hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student geklagt, die für ihre beruflich genutzten PCs zur Kasse gebeten wurden. Alle Kläger argumentieren in getrennten Verfahren unter den Aktenzeichen BVerwG 6 C 12.09, 17.09 und 21.09, die Rechner nicht zum Rundfunkempfang, sondern ausschließlich für berufliche Recherchen, zum Schreiben bzw. für elektronische Umsatzsteuervoranmeldungen zu nutzen. [ar]
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