Entscheidung: Verstößt Apple Music gegen EU-Kartellrecht?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Einstieg von Apple in den Musikstreaming-Markt hatte die EU-Kartellwächter auf den Plan gerufen. Laut Medienberichten muss sich das US-Unternehmen keine Sorgen machen: Die EU-Kommission konnte kein Fehlverhalten feststellen.

Um zum Start von Apple Music auch auf einen großen Musikkatalog zurückgreifen zu können, hatte der US-Konzern mit vielen Major- und auch Indielabels Verträge über die Nutzung der Musik geschlossen. Diese Verträge waren Ziel der Ermittlungen der EU-Kommission, die herausfinden wollte, ob Apple den Zugang rivalisierender Streamingdienste wie Spotify oder Deezer zur eigenen Plattform blockiere.

Zumindest laut einem Bericht des Online-Technologieportals „Recode“ hätten die Ermittlungen der EU-Kartellwächter jedoch keine Hinweise gefunden, die ein solches Fehlverhalten bestätigen würden. Für die Untersuchungen wurden Fragebögen an die großen Plattenfirmen Universal Music, Sony Music Entertainment und Warner Music verschickt, um Details der Vertragsabschlüsse mit Apple zu überprüfen.
 
Obwohl keine illegalen Aktivitäten gefunden wurden, will die EU laut einem Insider  den Markt aber weiter beobachten. [buhl]

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