Bis der Ende Februar angekündigte „EU-US-Datenschutzschild“ aktiv wird, ist es noch ein weiter Weg. Eine Überprüfung wird im April erfolgen, vor allem die nationalen Datenschutzbehörden fordern noch Nachbesserungen.
Trotz des Ende Februar durch die Europäische Kommission vorgestellten „EU-US-Datenschutzschilds“ ist ein sicherer Datentransfer zwischen Europa und den USA noch in weiter Ferne. Denn noch handelt es sich um einen Entwurf, der erst noch vom Europäischen Parlament überprüft werden muss. Laut dem Portal „Euractiv.de“ sind dabei lange Verhandlungen zu erwarten.
In den ab 7. April beginnenden ersten Verhandlungsrunden wird vor allem das weitere Vorgehen im Abstimmungsprozess mit den USA in der Diskussion stehen, wie ein Insider erklärte. Der Wunsch von EU-Kommissar Günther Oettinger, das neue Abkommen möge bereits im Juni in Kraft treten, erscheint eher utopisch, zumal noch die Mitgliedsstaaten und Datenschutz-Behörden zu Wort kommen werden. Und gerade letztere haben noch einige Verbesserungswünsche.
„Wir finden, es gibt keine Regeln über die Vorratsspeicherung von Daten im Abkommen“, erklärte Isabelle Falque-Pierrotin, Vorsitzende der Gruppe der Datenschutzbehörden vor dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). In der EU ist die Vorratsdatenspeicherung, die in Deutschland Ende 2015 wieder eingeführt wurde, seit 2014 verboten.
Das neue Datenschutzabkommen ist nötig, nachdem der Europäische Gerichtshof das „Safe Harbor“-Abkommen zwischen Europa und den USA im Oktober 2015 für unwirksam erklärt hatte. Laut dem Urteil waren die in die Vereinigten Staaten übertragenen Daten von EU-Bürgern nicht ausreichend geschützt. [buhl]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com