Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) mit Sitz in München hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Kunden müssen jedoch keinen Blackout befürchten.
Das Amtsgericht hat nun zur Sicherung des Vermögens der BEV vor nachteiligen Veränderungen ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 1513 IN 219/19).
Die BEV war zuletzt durch gestiegene Energie-Beschaffungskosten in Schwierigkeiten geraten. Als zuständiger Grund- und Ersatzversorger springt E.ON in weiten Teilen Deutschlands nun für die Kunden ein, die nicht mehr beliefert werden können.
Dazu Wolfgang Noetel von E.ON: „Wir stellen sicher, dass es zu keiner Unterbrechung der Strom- und Erdgasversorgung kommt. Kein Kunde muss befürchten, in einer dunklen oder kalten Wohnung zu sitzen.“
Seit Anfang Januar sind bereits mehr als 10.000 betroffene Kunden der BEV zu E.ON gewechselt. [jrk]
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