Das wird teuer! Der Youtuber „Flying Uwe“ hat von der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein eine saftige Strafe aufgebrummt bekommen.
„Flying Uwe“ betreibt zwei Youtube-Kanäle. Hier soll es mehrfach zu Schleichwerbung gekommen sein. Der Angeklagte selbst hatte die Beschuldigen von sich gewiesen. Nun hat die MA HSH ihn jedoch mit einer Geldstrafe von 10.500 Euro belegt.
Dabei hat der Youtube-Künstler noch Glück gehabt. Bis zu 500.000 Euro können bei solchen Vergehen fällig werden. Explizit dreht sich der Anklagepunkt der Medienanstalt darum, dass Dauerwerbesendungen von Beginn der Übertragungen an als eben solche zu kennzeichnen sind. Insgesamt geht es um drei derartige Verstoße.
„Flying Uwe“ gab darüber Auskunft, dass er keine zusätzlichen Vergütungen von den Produktherstellern bekäme, dies aber Voraussetzung dafür sei, damit die Platzierungen überhaupt als Werbung angesehen werden können. Mittlerweile gibt der Youtuber in seinen Videos jedoch an, dass es sich Werbesendungen handle. [bey]
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