Einstweilige Verfügung für KDG

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Lauchhammer/Mainz – Der Fachverbandfür Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Kabel Deutschland (KDG) auf grund falscher Behauptungen.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten wird der KDG bei jeder Zuwiderhandlung untersagt, weiterhin Serienbriefe an Kunden der NEFtv zu senden mit der Behauptung, die Kabel Deutschland sei in der Lage, diese Kunden sofort mit Kabeldienstleistungen zu versorgen, teilte das geschäftsführende Vorstandsmitglied und stellvertretende Vorsitzende der FRK, Heinz-Peter Labonte, mit.
 
Die NEFtv beliefert in der Region Nürnberg ca. 30.000 Kunden mit Kabelfernsehen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth habe auf Antrag einer Mitgliedsfirma des
Fachverbandes Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK), der NEFtv GmbH eine einstweilige Verfügung (AZ 1 HK O 7706/04) gegen die KDG erlassen. Darin werde der KDG ebenso untersagt, damit zu drohen, der Kabelanschluss werde gesperrt, wenn der Kunde keinen Vertrag mit der Kabel Deutschland abschließe, erläuterte Labonte weiter.
 
Das Gericht habe damit eine breit angelegte Marketingkampagne der KDG gestoppt, die bereits seit einigen Monaten unzulässigerweise mit Falschbehauptungen an die Kunden anderer Kabelnetzbetreiber, insbesondere aus dem Mittelstand, herantrete mit dem Ziel, diese zum Abschluss eines Kabelanschlussvertrages zu verleiten. Dieses Vorgehen stellt nach Labontes Meinung insbesondere deswegen eine Irreführung der Verbraucher dar, weil die KDG zur Erbringung der von ihr angepriesenen Dienstleistungen in der Regel weder tatsächlich noch rechtlich in der Lage sei. Im Rahmen dieser bundesweiten Kampagne zur Vermarktung ihres seit langem angekündigten neuen digitalen Programmangebotes sei die KDG auch in anderen Bereichen negativ aufgefallen. So habe sie mit Hilfe von so genannten Drückerkolonnen und im Wege des Telefonmarketings eine Vielzahl von Verbrauchern in rechtswidriger Form unter Druck gesetzt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. [lf]

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