Einstweilige Verfügung der Anga bestätigt

0
28
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Bonn – Das Landgericht Bonn hat in einem veröffentlichten Urteil die einstweilige Verfügung bestätigt, die auf Antrag der Anga gegen eine Werbebroschüre der Deutschen Post AG für das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) ergangen war.

Der Post ist demnach weiterhin untersagt, insbesondere mit dem Slogan zu werben „Es soll noch Leute geben, die jeden Monat Kabelgebühr zahlen“ ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass mit dem digitalen terrestrischen Fernsehen weniger Kanäle empfangen werden können als mit einem Kabelanschluss. Verboten bleibt auch die Bewerbung von DVB-T mit der Behauptung, dass dabei „keine Zusatzkosten“ entstünden. Dies ist schon aufgrund des Stromverbrauchs des für DVB-T erforderlichen Empfangs-Decoders irreführend.

Die Post hatte gegen einen Teil der am 29. Oktober erlassenen Verfügung Widerspruch eingelegt. Nach einer eingehenden mündlichen Verhandlung vor der 3. Kammer für Handelssachen, in der die Post die Aufhebung wesentlicher Punkte der Verfügung beantragt hatte, wurde erneut dem Antrag der Anga stattgegeben und damit die einstweilige Verfügung bestätigt.
 
Die Anga hatte in dem Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl der im Kabel üblichen Programme über DVB-T nicht empfangbar ist. Gerade in dem mit der Werbung adressierten Rhein-Main-Gebiet fehlen nicht nur beliebte Sport- und Musiksender, sondern auch die für ausländische Mitbürger besonders wichtigen Fremdsprachenprogramme. Nicht über DVB-T übertragen werden auch die Zusatzangebote von Premiere sowie die im Kabel selbstverständlichen Radioprogramme.
 
Anga-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Charissé: „Die niveaulose Werbeaktion und der hartnäckige Versuch, die billigen Parolen vor Gericht zu verteidigen, belegen erneut, dass das aus Rundfunkgebühren subventionierte Antennenfernsehen bewusst ausgerichtet wird, um die Breitbandkabelbranche zu schädigen. Das Landgericht Bonn hat den schlimmsten Auswüchsen der Irreführung von Kabelkunden Einhalt geboten. Die Anga wird auf Grundlage des Urteils gegen jede DVB-T-Werbung vorgehen, die den Eindruck erweckt, DVB-T liefere ein dem Kabelanschluss gleichwertiges Programmangebot.“[lf]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert