Nach einer heftigen Streitphase kehrt jetzt vorerst endgültig Ruhe in die Auseinandersetzung zwischen dem Ersten und der früheren ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann ein. Die Beilegung des Streites soll die ARD eine Abfindung 200 000 Euro gekostet haben.
Neben der hohen Abfindung soll Wiedemann ein sehr gutes Arbeitszeugnis ausgestellt worden sein, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ in der Donnerstagsausgabe. Somit wurde ein Gerichtsstreit vermieden, der aller Wahrscheinlichkeit nach viel Staub aufgewirbelt hätte. Nach Angaben der Tageszeitung sei der Vergleich mittlerweile rechtskräftig. Aus der Vereinbarung gehe hervor, dass Wiedemann die Summe als Ausgleich für den Verlust ihres Arbeitsverhältnisses bekomme.
Ganz lupenrein scheint die Abrede daher nicht zu sein. Der Vertrag der Ex-ARD-Generalsekretärin endete bereits am 30. Juni 2011. Die Verlängerung des Vertrags lehnte Wiedemann ab. Demnach gab es gar kein Arbeitsverhältnis mehr. Des Weiteren lasse Wiedemann ihren Vorwurf der Diskriminierung im Gegenzug für das „sehr gute“ Arbeitszeugnis fallen.
Die ARD-Generalsekräterin Verena Wiedemann hatte die ARD-Intendanten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Die Intendanten hätten sie aus ihrer Position mobben wollen, um das Generalsekretariat abzuschaffen, beklagte Wiedemann (DIGITALFERNSEHEN berichtete).
Hintergrund des Rechtsstreits ist das im Jahr 2006 gegründete Generalsekretariat der ARD. In dieser Funktion sei Wiedemann für die Politik, für Verbände, andere gesellschaftliche Institutionen und die Presse kontinuierliche Ansprechpartnerin in rundfunk- und medienpolitischen Fragen. Rechtsanwalt Meier warf den ARD-Intendanten vor, seiner Mandantin in den vergangenen Jahren vertragswidrig Aufgaben entzogen zu haben, um das Generalsekretariat wieder abzuschaffen. Der ARD-Anwalt, Günter Schmitt-Rolfes, hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und betonte, dass das Generalsekrätariat den ARD-Vorsitz lediglich „unterstütze“.
Letztendlich bedauern sowohl die ARD als auch Wiedemann, dass es im Arbeitsverhältnis „Anlass zu Missverständnissen“ gegeben habe, so die „SZ“. Inhaltlich ging es in dem Gerichtsstreit jedoch weniger um Diskriminierung als viel mehr um die ARD-Hierarchen. Die Beklagte meinte, dass ihre Kompetenzen zu stark beschnitten worden seien. Daher klang im März alles noch ganz anders.
Rechtsanwalt Hans Georg Meier, Anwalt der damaligen ARD-Generalsekräterin Wiedemann, warf den ARD-Intendanten vor, seiner Mandantin in den vergangenen Jahren vertragswidrig Aufgaben entzogen zu haben, um das Generalsekretariat wieder abzuschaffen. Der ARD-Anwalt, Günter Schmitt-Rolfes, wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass das Generalsekrätariat den ARD-Vorsitz lediglich „unterstütze“ (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [mho]
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