Wer nicht in Konflikt mit der Premiere-Rechtsabteilung kommen möchte, sollte folgende Hinweise beim Verkauf seiner d-box beachten.
Seit einigen Tagen werden auf Ebay Auktionen geschlossen, bei denen eine d-box 2 mit Linux-System angeboten wird. Wenige Tage später folgt teure Post von einer Münchner Anwaltskanzlei, die fast 500 Euro an verauslagten Kosten verlangt.
Auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN erklärte Premiere-Specherin Katrin Gogl, dass der Pay-TV-Sender jetzt gezielt die Auktionen bei Ebay sperren lässt, die die Rechte des Anbieters verletzen. Neben dem Verkauf von Programmern und Smart Cards betrifft dies seit neuestem d-boxen mit Linux-Betriebssystem.
Laut Premiere müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit Pay-TV mit den Geräten geschaut werden kann. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung der Jugendschutzrichtlinien, die unterlaufen wird, wenn mit Linux-Software der Jugendschutz ausgeschaltet wird.
Während jeder Besitzer mit einer eigenen d-box eine beliebige Software aufspielen kann, gelte das nicht für den Verkauf der Geräte. Dort muss das Originalsystem aufgespielt sein. Werden Boxen mit Alternativsoftwaren wie Linux oder MHP angeboten, riskieren die Verkäufer eine teure Abmahnung.
Die Berechnung der Anwaltsschreiben in der Höhe von nahezu 500 Euro erfolgt Gogl zufolge nach dem gesetzlich vorgegebenen Brago Gebührensatz und dient lediglich zur Deckung der dem Anwalt entstandenen Auslagen. [fp]
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