Easyjet verklagt Netflix

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der milliardenschwere Geschäftsmann und Gründer von easyJet, Sir Stelios Haji-Ioannou, hat rechtliche Schritte gegen Netflix wegen deren Comedy-Serie „Easy“ eingeleitet.

Haji-Ioannou behauptet, dass die Verwendung des Namens gegen den europäischen Markenschutz verstößt. Mit seiner Klage möchte der easyJet-Gründer Netflix untersagen, den Namen für ihre Serie in Europa verwenden zu dürfen. Ein Sprecher von easyGroup sagte dem „Guardian“, dass es zu Beginn der Woche ein Gerichtsverfahren einleiten wird.

EasyGroup verfolgt die strikte Politik, mit rechtlichen Schritten seine Lizenznehmer, einschließlich der Billigfluggesellschaft easyJet, zu schützen, die ihr markantes oranges Branding nutzen.

Die EasyGroup hat neben easyJet auch easyBus, easyCar, easyVan, easyProperty, easyOffice, easyFoodstore, easyCoffee und easyGym unter Vertrag und nimmt die Markenrechte wahr.

Netflix sieht der Klage gelassen entgegen und sagt, dass “ Zuschauer den Unterschied zwischen einer Show, die sie sehen, und einem Flugzeug, in dem sie fliegen, unterscheiden können“.

Stelios Haji-Ioannou freut, dass Netflix nach der dritten Staffel die Serie einstellen möchte. Er möchte den Netflix jedoch davon abhalten, die älteren Staffeln in Europa zu bewerben.

Easy ist eine Anthologie-Serie, in der zwar alle Folgen in derselben Stadt (Chicago) spielen, jedoch in jeder Episode verschiedene Charaktere und Handlungen im Mittelpunkt stehen. Allerdings kommen beinahe alle Hauptfiguren in mindestens zwei Folgen vor. Die Serie fokussiert sich hauptsächlich auf die Beziehungen von Paaren, die aus unterschiedlichen Altersklassen beziehungsweise Milieus stammen. [jrk]

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20 Kommentare im Forum
  1. Ich glaube nicht, zumindest nicht in allen Ländern. Deshalb hatte sich soviel ich weiß "SciFi" in "Syfy" umbenannt. Und deshalb gibt es in Deutschland zwei Supermarktketten namens "Netto".
  2. Wieso sollte "Easy" kein schützenswerter Begriff, der als Marke/Markenzeichen eingetragen ist, sein können? Der Begriff "Ballermann" ist beispielsweise auch "so" eine eingetragene Marke, wo der Rechteinhaber rigoros mit Abmahnungen reagiert, wenn "Ballermann-Feste/Partys" diesen Begriff/Namen ohne vorherige Erlaubnis verwenden.
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