Köln – Der insolvente Unterhaltungselektronik-Händler e-Werk verliert seine Trusted-Shops-Zertifizierung. Verbraucher, die den Trusted-Shops-Käuferschutz während der Gültigkeit des Siegels abgeschlossen haben, erhalten nach Antragstellung bereits gezahltes Geld zurück.
Der Unterhaltungselektronik-Händler e-Werk verfügt mit seinem Online-Shop über kein gültiges Trusted-Shops-Zertifikat mehr. „Mit Insolvenz der e-Werk GmbH endet das Nutzungsrecht an sämtlichen Trusted Shops Marken“, bestätigte ein Sprecher aus der Rechtsabteilung des Käuferschutz-Unternehmens DIGITAL FERNSEHEN. Anfang Juli musste e-Werk Insolvenz anmelden (DF berichtete).
Dennoch ist auf der Website des Händlers noch das Trusted-Shops-Gütesiegel zu sehen. „Das Unternehmen hat das Siegel umgehend von seiner Seite zu entfernen, da insoweit Unterlassungsansprüche bestehen, und wurde hierzu auch schon aufgefordert. Derzeit verstößt das Unternehmen gegen unsere Markenrechte, die wir weiter verfolgen werden“, so der Sprecher.
„Der Gültigkeitstatus kann durch Mausklick auf das Gütesiegel geprüft werden. Es muss der Status ‚Gültig‘ angezeigt werden“, erklärte der Sprecher weiter. Im Fall von e-Werk wird bei einem Klick auf das Symbol der Staus „abgelaufen“ angezeigt. Der insolvente Händler informierte seine Kunden per E-Mail, dass er bestellte Waren nicht mehr ausliefern könne. Damit stehen viele Verbraucher im Regen.
Dies gilt jedoch nicht für Kunden, die den Trusted-Shops-Käuferschutz während der Gültigkeit des Siegels abgeschlossen haben. Nach Antragstellung erhalten diese Verbraucher das bereits gezahlte Geld zurück. [mg]
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