Der Handel mit Nutzerdaten im Internet floriert – gerade die größten Online-Anbieter sind für ihren indiskreten Umgang mit User-Informationen berüchtigt. Die DSGVO sollte das ändern – diverse populäre Apps umgehen diese jedoch dreist.
Datensätze aus persönlichen Suchanfragen und privaten Informationen zu erstellen und damit minutiöse Konsumenten-Karteien anzulegen ist eines der größten Geschäfte der Gegenwart. Mit der rasenden Digitalisierung der Märkte und der sozialen Öffentlichkeit konnten Privatunternehmen offensichtlich deutlich besser Schritt halten als die Gesetzgeber – letzteren wird nun erneut die Grenze der Wirksamkeit von Maßnahmen vor Augen geführt, die zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern eingeleitet werden:
Mit der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, sollten Nutzer von Online-Angeboten vor dem undurchsichtigen Handel mit ihren persönlichen Informationen geschützt werden: Die explizite Zustimmung der User ist nun seit geraumer Zeit zwingend notwendig, wenn ein Anbieter Daten speichern oder weitergeben will. Im Falle von Zuwiderhandlung drohen Strafen im zweistelligen Millionenbereich – oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bei milliardenschweren Konzernen.
Nun zeigt eine Studie der Organisation Privacy International auf, dass auch die DSGVO Nutzer von Online-Angeboten nicht effektiv vor den Datenkraken im Netz schützt: 32 Android-Apps wurden mit ernüchterndem Ergebnis auf Datenlecks getestet. Dabei stellte sich heraus, dass mehr als 20 der Anwendungen User-bezogene Informationen an das soziale Netzwerk Facebook weitergeben, ohne die Nutzer um eine Erlaubnis dafür zu ersuchen.
Undichte Stellen wiesen unter anderem die Empfehlungs-App Tripadvisor sowie die beliebte Musik-App Spotify auf. Ob die Datensammler von Facebook bis Google sowie die Betreiber der betreffenden Apps nun tatsächlich die gesetzlich angedrohten finanziellen Konsequenzen ausbaden müssen, scheint allerdings erstmal zweifelhaft – zu oft haben sich gesetzliche Regelungen dahingehend schon als lückenhaft und der Umgang mit Verstößen bereits als halbherzig erwiesen.
Die tatsächliche Vollstreckung der für derartige Verstöße veranschlagten Strafen gegen die großen Online-Unternehmen könnte dabei durchaus als richtungsweisendes Signal verstanden werden. [rs]
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