Die Sache schien eigentlich klar, doch nun wehrt sich Sat.1 erneut vor Gericht gegen die ungeliebten Drittsendezeiten. Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt wurde sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag gegen die Zulassungsentscheidung der LMK eingereicht.
Drittsendezeiten und Privatsender: Eine Kombination auf die letztere gerne verzichten würden, auch wenn der Rundfunkstaatsvertrag die Sender dazu verpflichtet. Eine Neuausschreibung durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) im Januar 2016 zwang Sat.1, sich erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen. Doch nachdem die Drittsendezeiten vergeben schienen, geht der Sender nun zum wiederholten mal juristisch gegen die Entscheidung vor.
Dabei wendet sich Sat.1 erneut an das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, bei dem eine Klage und ein Eilantrag (AZ: 5 K 313/17.NW und 5 L 312/17.NW ) gegen die Zulassungsentscheidung der LMK eingegangen ist, wie das Gericht am Montag mitteilte. Bereits im April 2015 hatte der Privatsender erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen von der LMK vergebene Lizenzen geklagt. Damals soll das Vergabenverfahren fehlerhaft gewesen sein.
In dem anschließenden neugestarteten Vergabeverfahren, das auf großes Interesse gestoßen war, wurden DCTP/Spiegel TV, die Good Times Fernsehproduktions GmbH und die Tellvision Film- und Fernsehproduktion e.K., laut LMK im Einvernehmen mit Sat.1, für die Drittsendezeiten ausgewählt. Anfang Januar hatte auch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) der Auswahl zugestimmt. [buhl]
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