Drittsendezeiten: Sat.1 bleibt in der Pflicht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Sat.1 muss weiterhin Sendezeiten für unabhängige Dritte freiräumen. Die Marktanteile des Privatsender liegen zwar bereits unterhalb der geforderten Grenze, doch die KEK hat nun entschieden, dass Sat.1 weiterhin in der Pflicht steht.

Der Privatsender Sat.1 muss auch in Zukunft Programme unabhängiger Produzenten in sein Programm aufnehmen. Wie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) am Mittwoch bekannt gab, kam die KEK in ihrer letzten Sitzung zu dem Ergebnis, dass der Privatsender trotz sinkender Marktanteile weiterhin dazu verpflichtet ist, Drittsendezeiten in seinem Programm freizuräumen.

Laut Rundfunkstaatsvertrag sind TV-Programme, die im Jahr durchschnittlich zehn Prozent Sehbeteiligung verbuchen können und somit einen meinungsbildenden Einfluss haben, dazu verpflichtet, Drittsendezeiten zu vergeben.  Im vergangenen Jahr lag der Marktanteil von Sat.1 aber nur noch bei 9,89 Prozent – Tendenz sinkend. Lediglich durch den Wert der gesamten Sendergruppe ProSiebenSat.1, die noch knapp über die nötigen 20 Prozent kam, war der Sender weiter in der Pflicht. Daher hatte man bei Sat.1 sicherlich gehofft, angesichte der aktuellen Zahlen nun ab dem kommenden Vergabezeitraum, der am 1. Juni beginnt, von dieser Pflicht entbunden zu werden.
 
Wer die Drittsendezeiten ab Juni bedienen darf, ist allerdings noch nicht gänzlich geklärt. Nachdem der Streit um die Drittsendezeiten bei Sat.1 eskalierte und die Entscheidung der zuständigen Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) im September gerichtlich aufgehoben wurde, hat die LMK die Sendestrecken Anfang März erneut vergeben – und zwar wieder an DCTP und News and Pictures, die bereits seit Jahren den Vorzug erhalten. Sat.1 selbst zeigte sich schon bei der ersten Vergabe mit dieser Entscheidung äußerst unzufrieden und beantragte sogar eine neue Sendelizenz bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), die am 1. Juni 2013 in Kraft tritt. Die KEK will in ihrer Sitzung am 4. Juni über die von der LMK vorgelegte Auswahl befinden. [fm]

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