Nachdem der Nachrichtensender N24 bei der Vergabe der Drittsendezeiten im Programm von Sat.1 leer ausgegangen war, hatte der Sender gegen das Verfahren Klage eingereicht. Mit Erfolg, denn das zuständige Gericht gab dem Antrag nun statt und hob die Entscheidung der LMK auf.
Im Oktober hatte die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) die Drittsendezeiten im Programm von Sat.1 neu ausgeschrieben, woraufhin sich insgesamt sechs Bewerber, darunter auch der Nachrichtensender N24, gemeldet hatten. Die Bewerbung des Kanals wurde allerdings mit der Begründung abgelehnt, das die N24 Media aufgrund der bereits bestehenden Zusammenarbeit nicht unabhängig sei. Den Zuschlag erhielten derweil abermals die Produktionsgesellschaft DCTP des Filmemachers Alexander Kluge und die News and Pictures des Mainzer TV-Unternehmers Josef Buchheit (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Der Sender und auch die Produktionsfirma Meta Productions hatten daraufhin Klage gegen das bei der Vergabe angewandte Auswahlverfahren der Medienhüter eingereicht und nun vom zuständige Verwaltungsgericht Neustadt Recht bekommen, welches den kombinierten Zulassungs- und Ablehnungsbescheid der LMK vom 17. April 2012 für rechtswidrig hält, wie das Gericht in einer Pressemitteilung am Mittwoch verkündete.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass verschiedene Vorschriften über das Verfahren bei der Vergabe von Drittsendezeiten verletzt wurden. So sei ein Verfahren in mehreren Stufen vorgesehen, in dem die Veranstalter der Drittsendezeiten von LMK und Hauptprogrammveranstalter einvernehmlich ausgewählt werden. Dies sei nicht der Fall gewesen. Die daraufhin anzuwendenden Verfahrensanforderungen, die im Rundfunkstaatsvertrag verankert sind, wurden nach Ansicht des Gerichts „zu Lasten der Klägerinnen nicht eingehalten“, hieß es in der Begründung.
Damit wurden die Auswahl- und Zulassungsbescheide der LMK aufgehoben. Die schriftliche Urteilsbegründung hat das Verwaltungsgericht für Oktober angekündigt. Innerhalb eines Monats kann gegen die Urteile Berufung eingelegt werden. [fm]
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