
Leipzig – Im Dezember hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Dream Multimedia wegen der Set-Top-Box DM100 erlassen. Der Receiverhersteller reagiert nun auf die Berichterstattung.
Konkret geht es um die werkseitig aufgespielte Firmware „DM100S_MAIN_v213.BIN“, mit der bis vor kurzem das Einsteigermodell von Dream ausgeliefert wurde. Mit der einstweiligen Verfügung folgt das Landgericht Düsseldorf der Auffassung von Nagravision, die in der von Dream genutzten Software Patentverletzungen des eigenen geistigen Eigentums (IP) sehen DF berichtete.
„Dream Multimedia ist weder Verkäufer der DM100 noch Entwickler der Software für diese Set-Top-Box“, heißt es nun in einer Stellungnahme des Unternehmens gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. Man habe lediglich die Nutzung des eigenen Namens für diese Set-Top-Box lizenziert und den technischen Support übernommen.
„Wir bedauern, dass nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf die Software eine Patentverletzung des geistigen Eigentums von Nagravision darstellt. Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben wir sofort reagiert und den Download der Software von unserer Homepage unterbunden“, so das Unternehmen weiter. [fp]
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