Im Streit um die Einspeisentgelte, die ARD und ZDF den Kabelnetzbetreibern ab dem kommenden Jahr nicht mehr zahlen wollen, melden sich die Medienregulierer zu Wort und warnen davor, dass die Folgen für die Zuschauer noch nicht absehbar sind.
Thomas Fuchs, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), widerspricht der MDR-Intendantin Karola Wille, die gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (EPD) sagte, sie befürchte nach der Kündigung der Kabeleinspeiseverträge keine Nachteile für die Zuschauer, da die Kabelnetzbetreiber verpflichtet seien, eine Vielfalt an Programmen einzuspeisen. Auf Anfrage des DF-Schwestermagazins DIGITAL INSIDER erklärt Fuchs: „Die Folgen für die Zuschauer lassen sich derzeit nicht abschätzen“. Die ARD könne sich bei der herrschenden Rechtslage nicht sicher sein, dass alle ihre Programme im bisherigen Umfang verbreitet werden. „Insofern riskiert die ARD Nachteile für die Zuschauer“, so Fuchs weiter.
Die Rechtslage besagt zwar, dass Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind, ausgewählte Programme, darunter auch die der Öffentlich-Rechtlichen, einzuspeisen (Must-Carry), aber das Urheberrechtsgesetz verpflichtet Programmanbieter und Kabelnetzbetreiber ebenfalls, Einspeiseverträge abzuschließen. Allein der Must-Carry-Status garantiert keine Einspeisung ins Kabel. „Vor allem kann der Programmanbieter aus dem Must-Carry-Status keinen Anspruch auf kostenlose Verbreitung ableiten“, erläutert Fuchs.
Im Jahr 2007 verweigerte Klassik Radio aufgrund seines Must-Carry-Status‘ die Zahlung von Einspeiseentgelten an Kabel BW, woraufhin der Netzbetreiber Klassik Radio ausspeiste. Der Streit endete damit, dass Klassik Radio letztendlich für die Einspeisung zahlen musste. [mh]
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