Auch nach der Gebührenreform 2013 sollen die Zuschauer nicht mehr als 17,98 Euro fürs öffentlich-rechtliche Fernsehen zahlen, fordert der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann. Wenn das nicht reiche, müsse das Angebot notfalls reduziert werden. Das kritisiert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) als Einmischungsversuch.
„Die Politik würde ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie versuchen würde, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am Mittwoch. Die aktuellen Vorschläge Beermanns seien Einmischungsversuche in die Programmhoheit von ARD und ZDF.
Nach Ansicht Beermanns sollte auch überprüft werden, ob ARD und ZDF jeweils eigene Teams zur Berichterstattung zu Olympischen Spielen schicken müssen und wirklich alle Dritten Programme gebraucht werden. Sachsen wolle die Rundfunkgebühr auf jeden Fall auf dem aktuellen Stand halten, auch wenn dafür das Angebot von ARD und ZDF abgebaut werden müsste, so Beermann im Gespräch mit dem Fachmagazin „promedia“ (Oktoberausgabe). „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Teil unserer Solidargemeinschaft und orientiert sich an der Akzeptanz seines Publikums. Diese Akzeptanz endet bei 17,98 Euro. Deshalb war unsere Bedingung: keine Erhöhung des bisherigen Beitrages“, erklärte er schon im Interview mit DIGITAL FERNSEHEN. Beermann leitet eine Arbeitsgemeinschaft der Länder, die sich mit der Stabilität der Rundfunkbeiträge befasst.
„Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland sind kein Staatsfernsehen, dessen Inhalte von Ministerpräsidenten bestimmt werden“, stellte Konken nun in Zusammenhang mit den aktuellen Äußerungen des Politikers klar. „Wie hoch die Rundfunkgebühr ab 2013 ist, hängt von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ab. Ob die derzeitige Gebühr in drei Jahren noch ausreicht, kann heute noch niemand wissen“, so der DJV-Vorsitzende. [cg]
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