
Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium erhöht den Druck auf Kabelnetzbetreiber, die Sonderkanäle 4 und 5 zu digitalisieren. Programmanbieter befürchten Reichweitenverluste.
Große Sorgen bereitet den Kabelnetzbetreibern der Entwurf zur „Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden“, kurz SchuTSEV. Darin wird vorgeschrieben, dass die Kanäle S4 und S5 digitalisiert werden müssen. Wie DIGITAL INSIDER, das Schwestermagazin von DIGITAL FERNSEHEN, berichtet, darf S4 nur noch bis Ende dieses Jahres, S5 bis zum 31. Dezember 2010 analog genutzt werden. „Den Beteiligten ist die Problematik seit vielen Jahren gegenwärtig“, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium auf DI-Anfrage.
Private Programmanbieter fürchten nun um den Verlust ihrer analogen Reichweite, wenn sie zwangsdigitalisiert werden. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des DIGITAL INSIDER, warum die Fristen entgegen eines ersten SchuTSEV-Entwurfs nochmal verkürzt wurden und wer im Hintergrund die Fäden zieht. [mg]
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