Die EU-Kommission hat ein neues Konzept vorgelegt, um die Digitalwirtschaft anzukurbeln. Grenzüberschreitender Onlinehandel soll einfacher werden, aktuelle Plattformen intensiv überprüft werden. Auch das Urheberrecht will die EU anfassen.
Die EU-Kommission bläst zur Aufholjagd in der Internet-Wirtschaft. Dabei will sie insbesondere Online-Käufe auch über Grenzen hinweg erleichtern, Nutzerrechte im Internet stärken und digitale Geschäfte ankurbeln. Ein entsprechendes Strategiepapier zum „Digitalen Binnenmarkt“ präsentierten der zuständige Vizepräsident der EU-Behörde Andrus Ansip und der EU-Kommissar für Digitalwirtschaft Günther Oettinger am Mittwoch in Brüssel. Insgesamt 16 Initiativen wollen sie bis Ende 2016 anstoßen.
Der Gedanke hinter den Plänen: Wenn die digitale Wirtschaft reibungslos über Grenzen hinweg funktioniert, kann sie besser wachsen und der internationalen Konkurrenz standhalten.
„Wir brauchen Veränderungen, um Arbeitsplätze und Wachstum zu sichern“, betonte Ansip. Der Binnenmarkt funktioniere nicht wie er es sollte. „Ich will, dass die Menschen innerhalb des digitalen Binnenmarktes in der Lage sind, wie im Heimatland einzukaufen und die Unternehmen wie im Heimatland zu handeln.“ Oettinger sprach von einer Aufholjagd: „Die USA haben eine Strategie in einem Markt, Südkorea, Indien, China, Japan sind parallel unterwegs.“
Dabei verfolgt die EU-Kommission eine Doppelstrategie: Neben der Stärkung der heimischen Telekommunikationsbranche will sie auch Online-Plattformen ins Visier nehmen. Gemeint sind Suchmaschinen, soziale Netwerke oder App-Stores, bei denen Verbraucher online Anwendungen („Apps“) kaufen können.
Oettinger sagte, es gehe um Plattformen aus den USA, Asien, aber auch aus Europa. Zu den Fragen gehöre, welche Regeln Plattformen beachten müssten und ob sie auch für Inhalte verantwortlich seien. „Ob wir hier zu einer europäischen Regelung kommen wollen, muss die Untersuchung ergeben, die im kommenden Jahr abgeschlossen werden soll“, sagte der Digitalkommissar. Er hob auch Aspekte wie „modernes digitales europäisches Urheberrecht“ sowie eine „europäische Kultur der Datensicherheit“ hervor.
Flankiert werden die Pläne für den Binnenmarkt von einer Wettbewerbsuntersuchung des Internet-Handels in allen 28 europäischen Mitgliedstaaten. In Mittelpunkt stünden dabei Hürden für die Verbraucher, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit. Die Untersuchung richte sich nicht gegen einzelne Unternehmen, sondern betreffe die gesamte Branche.
Die Kommission will besonders auf Waren und Dienstleistungen achten, bei denen der elektronische Handel eine besonders wichtige Rolle spielt. Das sind Elektronik, Bekleidung, Schuhe oder digitale Inhalte. Falls sich bei der Untersuchung Beweise für Fehlverhalten von Unternehmen ergeben sollten, können die Wettbewerbshüter gezielt dagegen vorgehen, hieß es ergänzend. Bei förmlichen Verfahren drohen in letzter Konsequenz hohe Geldbußen.
Die Kernpunkte im Überblick:
- Abbau von Hürden für grenzüberschreitenden Online-Handel. Dafür soll es einheitliche Regeln für Verbraucherschutz – auch bei digitalen Artikeln wie E-Books oder Apps – geben, sowie niedrigere Versandkosten zwischen EU-Ländern. Flankiert werden die Maßnahmen von einer Wettbewerbsprüfung des Online-Handels in allen EU-Ländern.
- Weniger „Geoblocking“, bei dem verhindert wird, dass Verbraucher auf Websites oder Inhalte aus anderen Ländern zugreifen können.
- Ein einheitliches Urheberrecht, das unter anderem dafür sorgen soll, dass Verbraucher zu Hause bezahlte Filme oder Musik europaweit abrufen können.
- Eine Neuordnung der Telekom-Regeln, die Netzbetreibern und Internet-Anbietern gleiche Bedingungen bringen soll. Die Telekom-Firmen beklagen sich, dass für ihre Dienste Einschränkungen gelten, während Online-Rivalen frei agieren könnten.
- Eine umfassende Untersuchung der Rolle von Online-Plattformen: Suchmaschinen, Online-Netzwerken, App Stores. Sie soll unter anderem Transparenz bei Suchergebnissen und Preisen prüfen und über Wettbewerbs-Vorschriften hinausgehen.Ein freier Datenfluss innerhalb der EU statt lokaler Vorschriften, wo die Informationen gespeichert sein sollen.
[dpa/chp]
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