Was die Tinte unter dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU Wert ist, muss sich erst noch zeigen. Bei medienpolitischen Themen gibt es viele Willensbekundungen und gute Absichten. Abgesehen von der Ablehnung des Routerzwangs hält sich die neue Regierung aber alle Türen offen. So zum Beispiel bei der Digitalen Dividende II.
Die zukünftige Nutzung des 700-MHz-Bandes ist seit der Weltfunkkonferenz 2012 ein heiß diskutiertes Thema. Der Rundfunk beansprucht die Frequenzen für sich, um den inzwischen beschlossenen Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 vollziehen zu können. Die Mobilfunker pochen auf das Spektrum, weil sie weitere Kapazitäten für die steigende mobile Internetnutzung benötigen.
Hier spielt auch die Versorgung ländlicher Regionen mit Breitbandanschlüssen hinein. Die Große Koalition hält an dem Ziel fest, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s erreichen zu wollen. Der Ausbau soll zwar technologieoffen erfolgen, doch die Digitale Dividende II will die Regierung vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen. Aber: Bei der Frequenzplanung sollen die Belange des Rundfunks und die Interessen der Nutzer drahtloser Produktionsmittel wie zum Beispiel Mikrofone berücksichtig werden. „Die für den Umstieg auf DVB-T2 notwendigen Voraussetzungen müssen erhalten bleiben“, steht im Koalitionsvertrag.
Trotz der Absichtserklärung zur Technologieneutralität will sich die Regierung speziell für die Vectoring-Technologie einsetzen, die beim Breitbandausbau in ländlichen Regionen zum Einsatz kommen soll. Bislang ging es der Deutschen Telekom jedoch hauptsächlich darum, DSL im Vergleich zu den Internetbandbreiten der Kabelnetzbetreiber konkurrenzfähig zu halten. Dieser Wettbewerb spielt sich in den Städten und nicht auf dem Land ab.
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