Apple und Samsung werfen sich in vielen Ländern gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Dabei werden die verschiedenen Patente und angegriffenen Geräte in unterschiedlichen Kombinationen gemischt – hier ein Überblick.
Der Geschworenen-Prozess in Kalifornien, den Apple jetzt auf ganzer Linie gewann, war der bisher größte. Ein Überblick über die betroffenen sieben Apple-Patente:
– US-Patente D618677 und D593087: Es sind Design-Schutzrechte, bei denen es um die Vorderseite des iPhone mit seiner großen Glasoberfläche, Bildschirmrahmen und Lautsprecherschlitz geht. Das erste Patent wurde den Geschworenen zufolge von zwölf Samsung-Telefonen verletzt, das zweite von drei der acht geprüften Handys.
– US-Patent D604305: Dieses Designpatent schützt die vom iPhone bekannte kästchenartige Anordnung der App-Symbole mit einem abgetrennten Bereich am unteren Rand des Bildschirms. Die Geschworenen befanden, dass alle 13 untersuchten Samsung-Telefone das Patent verletzten.
– US-Patent D504889: Mit der europäischen Version dieses Designmusters aus dem Jahr 2004 hatte Apple in Deutschland im vergangenen Jahr das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 aus dem Verkehr gezogen. Es zeigt eine Tablet-Vorderseite mit Glasoberfläche und einem schmalen Rahmen um den Bildschirm sowie eine Seitenansicht. Die US-Geschworenen entschieden jetzt, dass das 10.1 das Designpatent nicht verletzt. Samsung hat das Aussehen seiner iPad-Konkurrenten aber nach dem deutschen Urteil bereits überarbeitet.
– US-Patent 7469381: Es geht um eine Funktion, bei der ein Bildschirm-Inhalt wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger zu weit gezogen wurde – zum Beispiel, wenn das Ende einer Webseite oder einer Bildergalerie erreicht ist. Nach Ansicht der Geschworenen verletzten alle 21 untersuchten Samsung-Geräte dieses Patent. Samsung verzichtet inzwischen auf die Funktion in seinen Geräten.
– US-Patent 7844915: Dank der Technik erkennt ein Smartphone, ob ein Nutzer mit einem Finger Bildschirminhalte über die Scroll-Funktion schieben will oder mit zwei oder mehr Fingern hineinzoomen möchte. Die Geschworenen befanden, dass 21 von 24 untersuchten Samsung-Geräten das Patent verletzten.
– US-Patent 7864163: Mit dem doppelten Antippen auf einen Teil des Bildschirms wird der Inhalt vergrößert angezeigt (Zoom). Zwei Drittel der geprüften 24 Geräten verletzen es laut den Geschworenen.
Samsung warf Apple im Gegenzug die Verletzung von zwei Patenten aus dem Grundstock des schnellen UMTS-Datenfunks (US-Patente 7675941 und 7447516). Außerdem ging es um die Übermittlung von E-Mails von einem Telefon mit eingebauter Kamera (US-Patent 7577460), die Darstellung von Bildern (US-Patent 7456893) und die Anzeige einer laufenden Musikwiedergabe (US-Patent 7698711). Die Geschworenen schmetterten aber Samsungs sämtliche Vorwürfe gegen das iPhone 3G, das iPhone 3GS, das iPhone 4, das iPad 2 mit UMTS sowie den iPod touch der vierten Generation ab. [dpa]
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