DI der Woche: Pauschalvergütung vor dem Ende?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Für Geräte, mit denen Kopien erstellt werden können, müssen die Hersteller eine Urheberrechtsabgabe zahlen, die sie auf den Endkundenpreis aufschlagen. Diese Pauschalvergütung fällt auch dann an, wenn das Gerät lediglich für Aufnahmen vorbereitet ist, ohne externen Datenträger also gar keine Aufnahmen möglich sind. Daher werden nun Stimmen laut, die eine Anpassung der Pauschalvergütung fordern.

Derzeit streitet sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über die Höhe der Abgabe auf PVR-ready-Geräte, also zum Beispiel Digitalreceiver mit USB-Schnittstelle, an die ein USB-Stick oder eine Festplatte angeschlossen werden kann. Für solche Receiver ist auch dann die Pauschalabgabe fällig, selbst wenn kein externen Datenträger angeschlossen wird.

Ebenso stellt sich bei Festplattenreceivern, die beispielsweise die Aufnahme bestimmter TV-Sender unterbinden oder lediglich eine Timeshift-Funktion zulassen, die Frage, warum die volle Höhe der Pauschalabgabe entrichtet werden muss, wenn der Nutzungsumfang solcher Geräte eingeschränkt ist. Nach Meinung der technologiepolitischen Sprecherin der Linken, Petra Sitte, müsste die tatsächlich mögliche Nutzung bei der Bemessung der Geräteabgabe mit einbezogen werden. „Bieten entsprechende Geräte nicht die Möglichkeit zu einer vollwertigen Vervielfältigung, besteht auch kein Kompensationsanspruch in voller Höhe“, so Sitte gegenüber dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER.

Die Regierungsparteien machen jedoch wenig Anstalten, die Pauschalvergütung anpassen zu wollen. Die CDU will schlicht den Kunden entscheiden lassen, ob er der Individualvergütung durch Digital Rights Management (DRM) den Vorzug vor der Pauschalabgabe gibt. FDP-Politiker Stephan Thomae sieht die Pauschalvergütung in ihrer jetzigen Form zwar als gescheitert an. „Insbesondere im Zeitalter des DRM haben es die Urheber selber in der Hand, ihre Werke mit einem Kopierschutz zu versehen und somit für eine Vergütung für ihre Werke zu sorgen“, so der Urheberechtsexperte der Liberalen. Gleichzeitig betont er jedoch, dass immer noch viele Werke analog verbreitet werden, die nicht durch DRM-Maßnahmen vor illegalen Kopien geschützt werden können.

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2 Kommentare im Forum
  1. AW: DI der Woche: Pauschalvergütung vor dem Ende? Ich halte die meisten "Vergütungen" für Abzocke! Die "Vergütungen" einfordernden Organisationen interessieren sich überhaupt nicht dafür, ob die eingesetzten Geräte rechtskonform oder widerrechtlich verwendet werden. Für sie ist nur wichtig, dass die Kasse klingelt! Und wie immer ist der ehrliche Nutzer der Dumme, der diese Gelder letztendlich bezahlen muss. In Zeiten, in denen die Nutzer/Kunden durch Restriktionen (siehe Artikel) immer weiter gegängelt werden, stellt sich in der Tat die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Pauschalvergütungen. Dabei spielt es keine Rolle, dass es Hersteller gibt, die (z.B. aus Kostengründen für die Lizensierung) restriktionenunterstützende Hardware nicht in ihre Geräte implementieren. Die meisten CD's, DVD's und Blu-Ray's sind kopiergeschützt. Das meisten in Music-Stores erhältlichen Stücke genauso sind ebenfalls kopiergeschützt. Ebenso die Angebote von Anbietern von kostenpflichtigen TV-Programmen (z.B. SKY). Viele private TV-Sender versehen ihre HD-Signale mit einem Kopierschutz, der bestimmte Aktionen, wie die Aufnahme, in Verbindung mit entsprechender Hardware unterbindet. Aber auch viele digital eingespeiste (anderenorts frei empfangbare) TV-Sender in etlichen Kabelnetzen werden verschlüsselt und sind nur gegen Entgelt zu sehen. Gerade in diesem Bereich tut sich aber Einiges: Unitymedia gibt zu Beginn des nächsten Jahres die Verschlüsselung der meisten (digitalen) TV-Signale auf. Ob auch Kabel Deutschland, das Tele Columbus übernehmen möchte, die Grundverschlüsselung viele seiner Signale aufgeben muss, wird das Fusionsverfahren beim Bundeskartellamt zeigen...
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