Für Geräte, mit denen Kopien erstellt werden können, müssen die Hersteller eine Urheberrechtsabgabe zahlen, die sie auf den Endkundenpreis aufschlagen. Diese Pauschalvergütung fällt auch dann an, wenn das Gerät lediglich für Aufnahmen vorbereitet ist, ohne externen Datenträger also gar keine Aufnahmen möglich sind. Daher werden nun Stimmen laut, die eine Anpassung der Pauschalvergütung fordern.
Derzeit streitet sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über die Höhe der Abgabe auf PVR-ready-Geräte, also zum Beispiel Digitalreceiver mit USB-Schnittstelle, an die ein USB-Stick oder eine Festplatte angeschlossen werden kann. Für solche Receiver ist auch dann die Pauschalabgabe fällig, selbst wenn kein externen Datenträger angeschlossen wird.
Ebenso stellt sich bei Festplattenreceivern, die beispielsweise die Aufnahme bestimmter TV-Sender unterbinden oder lediglich eine Timeshift-Funktion zulassen, die Frage, warum die volle Höhe der Pauschalabgabe entrichtet werden muss, wenn der Nutzungsumfang solcher Geräte eingeschränkt ist. Nach Meinung der technologiepolitischen Sprecherin der Linken, Petra Sitte, müsste die tatsächlich mögliche Nutzung bei der Bemessung der Geräteabgabe mit einbezogen werden. „Bieten entsprechende Geräte nicht die Möglichkeit zu einer vollwertigen Vervielfältigung, besteht auch kein Kompensationsanspruch in voller Höhe“, so Sitte gegenüber dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER.
Die Regierungsparteien machen jedoch wenig Anstalten, die Pauschalvergütung anpassen zu wollen. Die CDU will schlicht den Kunden entscheiden lassen, ob er der Individualvergütung durch Digital Rights Management (DRM) den Vorzug vor der Pauschalabgabe gibt. FDP-Politiker Stephan Thomae sieht die Pauschalvergütung in ihrer jetzigen Form zwar als gescheitert an. „Insbesondere im Zeitalter des DRM haben es die Urheber selber in der Hand, ihre Werke mit einem Kopierschutz zu versehen und somit für eine Vergütung für ihre Werke zu sorgen“, so der Urheberechtsexperte der Liberalen. Gleichzeitig betont er jedoch, dass immer noch viele Werke analog verbreitet werden, die nicht durch DRM-Maßnahmen vor illegalen Kopien geschützt werden können.
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