Im Streit um die Sat-1-Lizenz appelliert Deutschlands oberster Medienwächter Jürgen Brautmeier an seine Kollegen, dem Ansehen der Landesmedienanstalten keinen Schaden zuzufügen. Die Landesanstalt für Privaten Rundfunk und neue Medien aus Hessen (LPR Hessen) klagt genmeinsam mit der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) aus Rheinland-Pfalz gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH).
Dieses Vorgehen brachte den Medienwächtern bereits aus den Reihen der Wirtschaft erhebliche Kritik ein. „Das sehe ich mit wenig Vergnügen und heiße das absolut nicht gut“ urteilt Jürgen Brautmeier im Gespräch mit DIGITAL INSIDER über die Situation. Brautmeier ist seit Beginn des Jahres Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Sein erklärtes Ziel ist es, diese Klagen wegzukriegen.
Im Interview betont Brautmeier jedoch auch, dass solche Klagen legitim seien. „Die Beteiligten sollten sich jedoch überlegen, wie weit sie es treiben wollen“, sagt der DLM-Chef. „Ich kann nur appellieren, dass die Gemeinschaft wieder zusammenfindet und davon keinen Schaden nimmt“, so Brautmeier weiter. Gegenüber DIGITAL INSIDER gab er sich optimistisch, dass eine außergerichtliche Lösung gefunden wird, da der Sachverhalt kompliziert sei und er deshalb mit rechtlichen Mitteln allein nicht zu lösen sei. „Da muss man anderweitig einen Kompromiss finden“, meint Brautmeier.
Sat 1 ging im Streit um Drittsendezeiten (DIGITALFERNSEHEN.DE berichtete) mit der LMK auseinander, die bislang die Sendelizenz für das Programm ausstellte, und beantragte eine neue Lizenz bei der MA HSH. Die Rheinland-Pfälzer sind jedoch der Auffassung, dass die Rückgabe der Lizenz durch Sat.1 unzulässig war und klagt nun gegen die Zuteilung der neuen Lizenz durch die MA HSH. Die LPR Hessen beteiligt sich an der Klage, weil sie befürchtet, dass die Lizenzierung durch die Norddeutschen Auswirkungen auf das hessische Programmfenster bei Sat 1 haben könnte.
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