Um mögliche Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet ist eine heftige Diskussion entbrand. Die Befürworter des Warnhinweismodells verweisen auf die Ergebnisse der Studie zur digitalen Content-Nutzung (DCN 2012), nach denen die Akzeptanz für Warnhinweise und andere Maßnahmen gestiegen ist. Doch noch immer spricht sich die Mehrheit dagegen aus.
Die Autraggeber der Studie wollen die Ergebnisse dazu nutzen, um das vom Bundesjustizministerium abgelehnte Warnhinweismodell zu unterstützen. Allerdings kann dieses Modell aus technischen Gründen nur illegale Machenschaften in Peer-to-Peer-Netzwerken aufspüren. Streaming-Portalen wie Kino.to oder Movie2k ist damit nicht beizukommen. Ohnehin wird die mit dem Modell verbundene Überwachung des Datenverkehrs als Eingriff in die Privatsphäre und Verstoß gegen den Datenschutz kritisiert.
Jedoch lehnt die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung weiterhin solche Maßnahmen gegen Nutzer ab, die illegale Inhalte aus dem Internet herunterladen oder streamen. Während sich 2010 24 Prozent für eine zeitweise Aussetzung des Internanschlusses aussprachen, waren es 2011 bereits 27 Prozent. Die Gegner sind mit über 70 Prozent jedoch in der Mehrheit. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei Maßnahmen wie der Sperrung des Internetzugangs oder die Reduzierung der Downloadgeschwindigkeit. Die Akzeptanz für Bußgelder ist im Jahresvergleich sogar von 56 auf 53 Prozent zurückgegangen. Dahingegen befürworten rund drei Viertel der Bevölkerung die Verhängung von Bußgeldern gegen Anbieter illegaler Inhalte.
Die vom Bundesverband Musikindustrie, der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 72 Prozent der Bevölkerung Warnhinweise für sinnvoll halten, bevor rechtliche Sanktionen eingeleitet werden. Auch solche Maßnahmen wie eine zeitweise Sperrung des Internetzugangs, die Reduzierung der Downloadgeschwindigkeit
oder des Datenvolumens finden immer mehr Fürsprecher.
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